Das ordentliche Rentenalter liegt für Männer bei 65 und für Frauen bei 64 Jahren. Ab 2025 wird dasjenige für Frauen in vier Schritten bis 2028 auf 65 Jahre erhöht. Wer nach dem ordentlichen Pensionsalter weiterarbeitet, muss weiterhin AHV-Beiträge einzahlen.

Diese Beiträge änderten bisher nichts an der Rente – selbst dann nicht, wenn die über 65-Jährigen wegen mangelnder Beitragsjahre nur Anspruch auf eine Teilrente hatten. Den...